[one-half-first]

Auswandern als Steueroptimierung ist sicher eine Alternative für manche Leute. Hier ein paar Eckpunkte, die zu beachten sind:

Wegzugsbesteuerung:

Deutsche Staatsbürger unterliegen dem Aussensteuergesetz. Darin wird unter anderem geregelt, daß im Falle eines Wegzuges aus Deutschland die im Inland gelegenen stillen Reserven steuerlich erfasst werden. Sollte ein Deutscher einen Anteil an einer deutschen GmbH besitzen, erfolgt ein fiktiver Veräusserungsvorgang, der tatsächliche Wert der Firma wird festgelegt und ein eventueller Gewinn ist in Deutschland zu versteuern. Die Steuer wird allerdings gestundet, bis ein tatsächlicher Verkauf erfolgt. Details findet man in Wikipedia unter “Wegzugsbesteuerung”.

Österreichische Staatsbürger müssen ebenfalls den Wertzuwachs von Kapitalgesellschaften versteuern. Auch hier wird die Steuer bis zum tatsächlichen Verkauf gestundet.

Schweizer Staatsbürger haben dieses Problem nicht. Die Schweiz kennt keine Wegzugsbesteuerung.

Aussensteuergesetz (nur Deutschland)

Deutsche Staatsbürger unterliegen mit ihrem Welteinkommen 10 Jahre lang weiterhin der deutschen Besteuerung, wenn

  • sie ihren Wohnsitz in ein Land mit niedrigerer Besteuerung wechseln,
  • von den letzten 10 Jahren mindestens 5 Jahre in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig waren,
  • weiterhin wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland haben.

[/one-half-first]
[one-half]

Steuerliche Vorteile einer Auswanderung nach Zypern

Im Sommer 2015 hat das zypriotische Parlament ein Gesetz beschlossen, mit dem Zypern als Einwanderungsland für wohlhabende Ausländer wesentlich attraktiver wird.

Das Gesetz führt neben der “Residence” (Wohnsitz) den Begriff des “Domicile” ein. Diese Unterscheidung ist im deutschen, österreichischen oder Schweizer Recht nicht bekannt, sehr wohl aber im britischen Recht. Mit “Domicile” ist so etwas wie Heimat gemeint. Man kann seinen Wohnsitz in einem Land haben, aber solange man irgendwann wieder weggehen will, ist es nicht das Domicile. Die Zyprioten haben das genau definiert: Wenn man weniger lang als 17 Jahre in Zypern lebt, kein zypriotischer Staatsbürger ist und irgendwann mal wieder weg will, hat man kein Domicile. Zur Dokumentation des “Wiederwegwollens” reicht es sogar aus, wenn man eine Grabstätte im Ausland hat und sich dort beerdigen lassen will.

Nun, als “resident without domicile” gelten seit Sommer in Zypern andere Gesetze. So muss man keinen Beitrag zur Verteidigung der Republik Zypern zahlen, wenn Zypern nicht die Heimat ist. Das ist deshalb so interessant, weil in Zypern für Inländer auf Dividenden und Zinsen relativ happige Steuern in Form von “Special Defense Contribution” fällig werden. Als “resident without domicile” entfallen diese Steuern – anders ausgedrückt, sind Dividendeneinkommen damit steuerfrei. In Kombination mit einer zypriotischen Ltd. ist die Gesamtsteuerbelastung dann 12,5%.

Während das schon ein großer Vorteil ist, legt die Regierung von Zypern noch etwas nach: In den ersten fünf Jahren erhalten Einwanderer eine Steuererleichterung auf Gehälter von 20% (max. 8.550€) oder, wenn sie mehr als 100.000 € Gehalt pro Jahr haben, sparen sie 50% der Einkommensteuer für die Dauer von 10 Jahren.

 

 

[/one-half]