Ein wesentliches Element der Steuergestaltung ist der steuerliche Hauptwohnsitz (Tax Residency). Grundsätzlich besteuert jeder Staat Personen nach dem steuerlichen Wohnsitz (Ausnahme: (USA und Ethiopien, die besteuern nach Staatsbürgerschaft). Der ist in der Regel dort, wo man mehr als 183 Tage im Jahr verbringt.
Zypern hat nun neue Regeln für den steuerlichen Hauptwohnsitz herausgebracht, die neben der 183-Tage Regelung gelten, die sogenannte 60-Tage Regel. Mit ihr können Personen, die Schwierigkeiten haben, 183 Tage in Zypern nachzuweisen, ihren steuerlichen Hauptwohnsitz einfacher dokumentieren. Die Regeln lauten wie folgt:
- Sie dürfen in keinem anderen Staat für kumulativ länger als 183 Tages während eines Steuerjahres verbleiben.
- Sie dürfen Ihren steuerlichen Hauptwohnssitz nicht in einem anderen Land haben im selben Steuerjahr, und…
- Sie müssen ALLE der folgenden Auflagen erfüllen:
- Mindestens 60 Tage Aufenthalt im Jahr in Zypern (Nachweis per Flugtickets)
- Sie müssen in Zypern ein Geschäft ausüben, hier angestellt sein oder ein Organ (wie Director) sein bei einer zypriotischen juristischen Person (z.B. Ltd.), durchgängig während des Jahres, und..
- Ihnen muss durchgehend während des Jahres eine Wohnung oder ein Haus zur Verfügung stehen, das Sie entweder gemietet oder gekauft haben.
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Ebenso wie die 183-Tage-Regel werden Tage in- und ausserhalb Zyperns gezählt. Tage im türkisch besetzten Teil Zyperns zählen als Tage in Zypern.
- Der Tag der Abreise von Zypern zählt als ein Tag ausserhalb Zyperns;
- Der Tag der Ankunft in Zypern zählt als ein Tag in Zypern;
- Ankunft und Abreise am selben Tag gelten als ein Tag in Zypern;
- Abreise und Rückkehr am selben Tag gelten als ein Tag ausserhalb Zyperns;
Behalten Sie bitte im Kopf, dass das Problem weniger darin liegt, in Zypern steuerresident zu werden, als vielmehr darin, im Heimatland NICHT steuerresident zu bleiben. Deutschland zum Beispiel kennt da das Instrument der Beweislastumkehr und auch andere Länder sind manchmal recht kreativ in der Hinsicht.
Wenden Sie sich im Zweifelsfall zuerst an Ihren heimatlichen Steuerberater, und dann erst an einen in Zypern. Die Berater hier kennen die zypriotische Rechtslage, haben aber keine Vorstellung davon, wie hart im deutschsprachigen Ausland vorgegangen wird.
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